Beiträge von frama77

    Na ja Naturschutzgebiete die ausgeschildert sind und NationalPark brauchst du immer Flugerlaubnis aber die § 6 und 7 beinhalten leider viele anderen Gebiete die nicht ausgeschildert sind wo man sich bei Naturschutzbehörde informieren muss. Das ist das Problem. Für die Behörden ist alles oder vieles Naturschutzgebiet deswegen wollte ich wissen was es genau beinhaltet damit man auch dagegen halten kann und Argumente hat.

    Ich habe eine Frage zum Naturschutzgesetz: Fliegen ist Verboten .....

    über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,


    kann mich bitte jemand aufklären welche Naturschutzgebiete "im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes" sind da genau gemeint????? Ich fliege oft in der Fränkische Schweiz und was Naturschutzgebiet und Nationalpark ist, weiß ist. Was ist § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes welche Gebiete sind es? Bevor ich anfange mit Naturschutzbehörden zu diskutieren möchte ich gerne auch paar Infos von andere Seite haben.


    Mit Dank

    Xo