Drohnen Recht und Gesetz ab dem 1.10.2017

  • Hier ein kurzer Überblick was man ab 1.10.2017 darf und was nicht, es ist hier sicher nicht alles aufgeführt da es in meinen Augen an manchen stellen Ungereimtheiten gibt für die ich nicht meine Hand ins Feuer legen werde. Des weiteren sind die Aufgeführten Verbote und Erlaubnisse zwar sorgsam recherchiert aber auch hier muss ich sagen: Ohne Gewähr.


    Ab dem 1.10.17 ist für den Betrieb von Drohnen über 2 Kilo der sogenannte „Drohnenführerschein“ nötig, die Versicherungspflicht besteht weiterhin.

    Multicopter dürfen bis Maximal 100m Aufsteigen, darüber wird eine Genehmigung der Bundesluftfahrtbehörde nötig


    Multicopter dürfen nur in Sichtweite geflogen werden, der Einsatz von FPV Brillen oder Bildschirmen zählt dabei nicht.


    FPV Flüge sind erlaubt fliegt man nicht über 30m und hat der Copter ein maximales Fluggewicht von 0,25 Kilo. Außerdem sind FPV Flüge über 0,25 Kilo erlaubt wenn eine 2. Person das Model beobachtet und den Piloten auf Gefahren hinweist.


    Für Nachtflüge ist generell eine Aufstiegserlaubnis nötig.


    Drohnen bzw. Multicopter müssen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.


    Für Drohnen unter 5 Kilo ist keine Aufstiegserlaubnis mehr nötig, egal ob Privat oder Gewerblich.


    Für gewerbliche Benutzer ist das fliegen auch außerhalb der Sichtweite möglich aber genehmigungspflichtig.


    Für Modelle über 5 Kilo ist grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung nötig.


    Alle Gefährdungen oder Behinderungen anderer sind Verboten.


    Drohnen über 0,25 Kilo dürfen nicht über bewohnte Gebiete fliegen, Grundstückseigentümer dürfen Ausnahmen für Flüge mit Kameradrohnen gewähren, somit sind natürlich auch Flüge über dem eigenen Grundstück jederzeit möglich.


    Ein Mindestabstand von 100m ist an folgenden „sensiblen“ Orten Pflicht:

    • Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
    • Menschenansammlungen
    • Naturschutzgebieten
    • Hauptverkehrswegen wie Bundesautobahnen oder eng befahrenen Verkehrswegen
    • An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen

    Die Behörden können Ausnahmegenehmigungen erteilen.



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